Rechtsprechung
BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78, 1 BvR 851/80, 1 BvR 1495/80, 1 BvR 833/78, 1 BvR 1069/78, 1 BvR 343/79, 1 BvR 1039/79, 1 BvR 163/80, 1 BvR 294/80, 1 BvR 1258/80, 1 BvR 48/81, 1 BvR 1202/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Medizinisches Zweitstudium - Bildung einer Sonderquote - Zulassungskriterium - Sinnvolle Ergänzung - Verfassungsmäßigkeit - Verletzung des Grundrechts auf freie Berufswahl
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1978 - XVI B 330/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1978 - XVI B 3006/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1978 - XVI B 736/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1979 - XVI B 26/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1979 - XVI B 985/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1980 - 16 B 1620/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1980 - 16 B 1866/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1980 - 16 B 637/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1980 - 16 B 1146/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1980 - 16 B 1345/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1980 - 16 B 1493/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1981 - 16 A 2541/80
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78, 1 BvR 851/80, 1 BvR 1495/80, 1 BvR 833/78, 1 BvR 1069/78, 1 BvR 343/79, 1 BvR 1039/79, 1 BvR 163/80, 1 BvR 294/80, 1 BvR 1258/80, 1 BvR 48/81, 1 BvR 1202/81
Papierfundstellen
- BVerfGE 62, 117
- NJW 1983, 1371 (Ls.)
- NVwZ 1983, 277
- DVBl 1983, 215
- DÖV 1977, 169
- DÖV 1983, 431
Wird zitiert von ... (109) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Gegenüber der ursprünglichen Regelung, wie sie im alten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 20. Oktober 1972 (vgl. GVBl. NW 1973 S. 221) und der dazu ergangenen Vergabeverordnung enthalten war und die vom Bundesverfassungsgericht im Zweiten Numerus-clausus-Urteil verfassungsrechtlich gebilligt worden ist (BVerfGE 43, 291 (356 ff.)), hat das Hochschulrahmengesetz ( HRG ) vom 26. Januar 1976 (BGBl. I S. 185) die Zulassung zu einem Zweitstudium namentlich für Fachhochschulabsolventen erheblich erschwert.Unter Anknüpfung an die Beurteilung der Parkstudienklausel durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 43, 291 (378 ff.)) hat es seit einem Beschluß vom 19. Mai 1978 (…NJW 1979, S. 330) im Eilverfahren vorläufige Zulassungen zum Zweitstudium angeordnet, soweit die Bewerber im Vertrauen auf die damalige Rechtslage ihr Erststudium spätestens bis zum Wintersemester 1974/75 begonnen und inzwischen abgeschlossen hatten.
Ferner hat das Hochschulrahmengesetz die Befugnis zum Studienfachwechsel vor Abschluß des zunächst betriebenen Studiums - mit Ausnahme der Sonderregelung für Fachhochschulüberwechsler in § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HRG - beibehalten, wobei für den hier in Rede stehenden Zeitraum zu berücksichtigen ist, daß viele ihr Ausweichstudium wegen der teilweisen Verfassungswidrigkeit der Parkstudienklausel (BVerfGE 43, 291 (378 ff.)) ohne Nachteile für die erstrebte Wartezeitzulassung zum Wunschstudium fortsetzen konnten (vgl. auch zur Sonderregelung für Altparker im neuen Zulassungsrecht BVerfGE 59, 1 (24 ff.)).
Das Bundesverfassungsgericht hat Auswahlvorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot gemessen (BVerfGE 33, 303 (337 f., 345 f.); 43, 291 (313 f.); 59, 1 (30 f.)).
Das Grundrecht der freien Berufswahl umfaßt - insbesondere in einer auf Mobilität angelegten Arbeitswelt - auch einen Berufswechsel als Akt der freien Selbstbestimmung; wegen des inneren Zusammenhangs von Berufswahl und Berufsausbildung gilt das gleiche für die Ausbildung zu einem weiteren Beruf (BVerfGE 43, 291 (363); ebenso BVerfGE 45, 393 (397 f.)).
Unter Anwendung dieses Prüfungsmaßstabes hat das Bundesverfassungsgericht die recht großzügige Zweitstudienregelung im alten Staatsvertrag gebilligt (BVerfGE 43, 291 (362 ff.)).
Hier greift als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab lediglich der allgemeine Grundsatz ein, daß sich der Normgeber unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 (345); 43, 291 (316 f.); 59, 1 (31)).
Weder der Wortlaut noch die insoweit unergiebige Entstehungsgeschichte (vgl. dazu BVerfGE 43, 291 (353 f.)) gebieten eine enge Auslegung; dagegen könnte eher sprechen, daß der Bundesrat sogar gegen die Sonderquote für Fachhochschulüberwechsler (§ 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HRG ) Bedenken angemeldet hatte, obwohl diese auf ein chancenausschließendes Zulassungskriterium verzichtet (vgl. BTDrucks. 7/1328 S. 94 f. und 7/3279 S. 9).
Hier fällt - wie das Bundesverfassungsgericht bereits bei der Beurteilung der früheren Zweitstudienregelung ausgeführt hat (BVerfGE 43, 291 (363 f.)) - entscheidend ins Gewicht, daß in solchen Studiengängen die Auswahl des einen Bewerbers zwangsläufig einen anderen konkurrierenden Bewerber verdrängt; dann aber ist es objektiv sachgerecht und individuell zumutbar, daß der Gesetzgeber im Interesse einer gerechten Verteilung von Lebenschancen bei Zweitstudienbewerbern, die zum wiederholten Male von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, strengere Zulassungsvoraussetzungen vorsieht als für Erstbewerber.
Wenn es zum Schutz von Erststudienbewerbern verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, durch die Parkstudienregelung einer doppelten Inanspruchnahme von Hochschulkapazitäten entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 43, 291 (389)), kann es erst recht nicht geboten sein, der genannten Bewerbergruppe über die Zweitstudienklausel auf Kosten von Erstbewerbern erneut einen Zugang zu dem ursprünglich angestrebten zulassungsbeschränkten Studiengang und damit eine doppelte Inanspruchnahme knapper Ausbildungskapazitäten zu eröffnen; das liefe auf eine sachlich nicht zu rechtfertigende Privilegierung dieser Bewerbergruppe hinaus.
Soweit es sich um echte Zweitstudienbewerber handelt, knüpft das Oberverwaltungsgericht zutreffend an der verfassungsgerichtlichen Beurteilung der Parkstudiumsklausel (BVerfGE 43, 291 (378)) an, die ebenso wie die Zweitstudienregelung einer doppelten Inanspruchnahme von Hochschulkapazitäten entgegenwirken soll.
Im übrigen muß es dem Normgeber überlassen bleiben, den Kreis der Begünstigten so abzugrenzen, daß dabei die vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft befürchtete Verschiedenbehandlung von echten Zweitstudienbewerbern und Fachhochschulabsolventen im Übergangsrecht vermieden wird (vgl. auch BVerfGE 43, 291 (399) - Parkstudium; 59, 1 (35) - Altwarter).
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvR 632/80
Änderung des Auswahlverfahrens in harten Numerus-clausus-Fächern
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Ferner hat das Hochschulrahmengesetz die Befugnis zum Studienfachwechsel vor Abschluß des zunächst betriebenen Studiums - mit Ausnahme der Sonderregelung für Fachhochschulüberwechsler in § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HRG - beibehalten, wobei für den hier in Rede stehenden Zeitraum zu berücksichtigen ist, daß viele ihr Ausweichstudium wegen der teilweisen Verfassungswidrigkeit der Parkstudienklausel (BVerfGE 43, 291 (378 ff.)) ohne Nachteile für die erstrebte Wartezeitzulassung zum Wunschstudium fortsetzen konnten (vgl. auch zur Sonderregelung für Altparker im neuen Zulassungsrecht BVerfGE 59, 1 (24 ff.)).Das Bundesverfassungsgericht hat Auswahlvorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot gemessen (BVerfGE 33, 303 (337 f., 345 f.); 43, 291 (313 f.); 59, 1 (30 f.)).
Hier greift als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab lediglich der allgemeine Grundsatz ein, daß sich der Normgeber unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 (345); 43, 291 (316 f.); 59, 1 (31)).
Die schutzwürdigen Parkstudenten konnten nicht erwarten, daß ihnen über die wartezeitunschädliche Fortsetzung ihres spätestens bis zum Wintersemester 1974/75 begonnenen Parkstudiums hinaus in der gleichen großzügigen Weise wie früher die Aufnahme eines Zweitstudiums zum Nachteil von Erststudienbewerbern in harten Numerus-clausus-Fächern möglich bleiben würde (vgl. dazu auch BVerfGE 59, 1 (24 ff.) - Altwarter).
Im übrigen muß es dem Normgeber überlassen bleiben, den Kreis der Begünstigten so abzugrenzen, daß dabei die vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft befürchtete Verschiedenbehandlung von echten Zweitstudienbewerbern und Fachhochschulabsolventen im Übergangsrecht vermieden wird (vgl. auch BVerfGE 43, 291 (399) - Parkstudium; 59, 1 (35) - Altwarter).
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Unberührt blieb bis zur landesrechtlichen Neuregelung zunächst auch die Möglichkeit, im Wege eines gleichzeitigen Parallelstudiums eine Doppelqualifikation zu erreichen (vgl. dazu BVerfGE 45, 393 ).Das Grundrecht der freien Berufswahl umfaßt - insbesondere in einer auf Mobilität angelegten Arbeitswelt - auch einen Berufswechsel als Akt der freien Selbstbestimmung; wegen des inneren Zusammenhangs von Berufswahl und Berufsausbildung gilt das gleiche für die Ausbildung zu einem weiteren Beruf (BVerfGE 43, 291 (363); ebenso BVerfGE 45, 393 (397 f.)).
Das Schrifttum hat ihr nahezu einhellig zugestimmt (…vgl. Dallinger/Bode/Dellian, Hochschulrahmengesetz 1978, S. 183;… Großkreutz/Hailbronner/Ipsen/Walter, Kommentar zum Hochschulrahmengesetz , § 32 , Rdnr. 19;… Reich, Hochschulrahmengesetz , 2. Aufl., 1979, S. 107;… Bahro, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 1981, S. 82;… Rauschning, in Handbuch des Wissenschaftsrechts (hrsg. von Flämig u. a.), Bd. 1, 1982, S. 768 (780 f.);… Bode, JZ 1976, S. 569 (571); Röttger, NJW 1977, S. 1913 (1914); Hammer/Nagel, NJW 1977, S. 1257 (1262)).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Das Bundesverfassungsgericht hat Auswahlvorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot gemessen (BVerfGE 33, 303 (337 f., 345 f.); 43, 291 (313 f.); 59, 1 (30 f.)).Hier greift als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab lediglich der allgemeine Grundsatz ein, daß sich der Normgeber unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 (345); 43, 291 (316 f.); 59, 1 (31)).
- OVG Hamburg, 29.06.1978 - Bs III 307/78
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Im Unterschied zum Hanseatischen Oberverwaltungsgericht in Hamburg (DVBl. 1979, S. 912) ist das Oberverwaltungsgericht in Münster ferner der Auffassung, die Gleichbehandlung von Fachhochschulabsolventen mit echten Zweitstudienbewerbern sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (…vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - XVI B 3678/77 -, den im Verfahren 1 BvR 48/81 angegriffenen Beschluß vom 5. Dezember 1980, ferner Urteil vom 5. Mai 1981 - DVBl. 1981, S. 1013 - sowie das im Verfahren 1 BvR 1202/81 angegriffene Urteil vom 15. September 1981).Dieser hat sich im Zuge der Aufwertung des Fachhochschulwesens und seiner Eingliederung in den tertiären Bildungsbereich dafür entschieden, auch Fachhochschulabsolventen in die für echte Zweitstudienbewerber vorgesehene Regelung einzubeziehen, obwohl zwischen beiden Bewerbergruppen nach den zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg (DVBl. 1979, S. 912;… vgl. auch Bahro, a.a.O., S. 81 ff.;… Großkreutz/Hailbronner/Ipsen/Walter, a.a.O., Rdnr. 15 ff. zu § 32) nicht unerhebliche Unterschiede bestehen.
- BVerfG - 1 BvR 163/80 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. den im Verfahren 1 BvR 1039/79 angegriffenen Beschluß vom 29. August 1979 sowie den im Verfahren 1 BvR 163/80 angegriffenen Beschluß vom 9. Januar 1980) reicht die bloße Tatsache eines spätestens zum Wintersemester 1974/75 aufgenommenen Fachhochschulstudiums allein nicht aus.In verfahrensrechtlicher Hinsicht wendet das Oberverwaltungsgericht auch auf Zweitstudienbewerbungen seine vom Bundesverwaltungsgericht als bundesrechtlich unbedenklich beurteilte (Buchholz 421.2 Nr. 46) ständige Rechtsprechung an, wonach sich Glaubhaftmachung und Nachweis eines Zulassungsanspruchs ausschließlich nach den Erklärungen und Unterlagen beurteilen, die der Bewerber der Zentralstelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt hat (…DVBl. 1981, S. 1013 (1015) m. w. N.; vgl. ferner den im Verfahren 1 BvR 851/80 angegriffenen Beschluß vom 3. Juli 1980 sowie den im Verfahren 1 BvR 163/80 angegriffenen Beschluß vom 9. Januar 1980).
- BVerfG - 1 BvR 1202/81 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. den im Verfahren 1 BvR 900/78 angegriffenen Beschluß vom 30. Juni 1978 und das im Verfahren 1 BvR 1202/81 angegriffene Urteil vom 15. September 1981) ist auch das Zulassungserfordernis der sinnvollen Ergänzung und dessen enge Auslegung durch den Verordnungsgeber gerechtfertigt.Im Unterschied zum Hanseatischen Oberverwaltungsgericht in Hamburg (…DVBl. 1979, S. 912) ist das Oberverwaltungsgericht in Münster ferner der Auffassung, die Gleichbehandlung von Fachhochschulabsolventen mit echten Zweitstudienbewerbern sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - XVI B 3678/77 -, den im Verfahren 1 BvR 48/81 angegriffenen Beschluß vom 5. Dezember 1980, ferner Urteil vom 5. Mai 1981 - DVBl. 1981, S. 1013 - sowie das im Verfahren 1 BvR 1202/81 angegriffene Urteil vom 15. September 1981).
- BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
ZVS
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Dann aber darf der Anspruch der Bewerber auf effektive Durchsetzung eines verfassungsrechtlich geschützten Zulassungsrechts (vgl. BVerfGE 39, 276 (294)) nicht dadurch verkürzt werden, daß sie mit ihrem Vorbringen zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Regelung und zu den Voraussetzungen eines Vertrauensschutzes dort als verspätet ausgeschlossen werden, wo es allein entscheidungserheblich sein kann, nämlich im gerichtlichen Verfahren. - BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 135/75
Quereinstieg
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Da ferner die Zweitstudienklausel nur für die Zulassung von Studienanfängern gilt, steht sie einem Quereinstieg in höhere Fachsemester nicht entgegen, der seit der dazu im Jahre 1976 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 43, 34 ) in erheblichem Umfang erfolgreich war. - BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Einerseits ist die strittige Zweitstudienregelung ohnehin Gegenstand zulässiger verfassungsgerichtlicher Verfahren (vgl. BVerfGE 39, 169 (184 f.)); andererseits hat die in den anderen Verfahren beanstandete Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in Münster gerade in dem hier strittigen Urteil ihren zusammenfassenden Abschluß gefunden. - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über …
- BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1978 - XVI B 3026/77
- BVerfG - 1 BvR 48/81 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 1039/79 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 851/80 (anhängig)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Über das mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgte Begehren muß aber im Verfahren der Beschwerdeführer zu II. ohnehin entschieden werden; daher besteht kein Anlaß, an den Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für die Beschwerdeführer zu I. als Voraussetzung der Zulässigkeit strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 50, 290 [320]; 62, 117 [144]). - BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
Daher ist der Gesetzgeber gehalten, diese Verletzung dadurch auszugleichen, dass er eine angemessene Übergangsregelung trifft (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 51, 356, 368; vom 3. November 1982 1 BvR 900/78 u.a., BVerfGE 62, 117, 162;… Heiderich, Übergangsvorschriften in der neueren Gesetzgebungspraxis, 1967, S. 77 ff., S. 81 ff.; Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, 2002, 387 ff., 389, m.w.N.). - BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Dass für Zweitstudien grundsätzlich kein erweitertes Bildungsguthaben eingeräumt ist, entspricht der anerkannten Wertung, dass derjenige, der ein Zweitstudium absolvieren möchte, in Anbetracht der Begrenztheit der staatlichen Ressourcen weitergehende Einschränkungen des Ausbildungsangebotes hinzunehmen hat als derjenige, der sich mit einer berufsqualifizierenden Ausbildung begnügt (vgl. BVerfGE 43, 291, 364; 62, 117, 147 f.).
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Im übrigen ist die mit der Verfassungs beschwerde angegriffene Regelung ohnedies Gegenstand zulässiger verfassungsgerichtlicher Verfahren (vgl. BVerfGE 50, 290 [320]; 62, 117 [144]). - VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
Beschluss vom 3. April 1974 - 1 BvR 282/73 -, BVerfGE 37, 104 ( Bonus/Malus-Regelung ), Beschluss vom 7. Mai 1974 - 2 BvL 17/73 -, BVerfGE 37, 191 ( Gerichtszuständigkeit ), Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 -, BVerfGE 39, 258 ( Kapazitätsausnutzung ), Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/74 u.a. -, BVerfGE 39, 276 ( Kapazitätsausnutzung/Rechtsschutz ), Beschluss vom 6. November 1975 - 1 BvR 358/75 -, BVerfGE 40, 352 ( Kapazitätsausnutzung ), Urteil vom 7. April 1976 - 2 BvH 1/75 -, BVerfGE 42, 103 ( Staatsvertrag ), Urteil vom 13. Oktober 1976 - 1 BvR 135/75 -, BVerfGE 43, 34 ( Quereinstieg ), Urteil vom 13. Oktober 1976 - 1 BvR 92/76 u.a. -, BVerfGE 43, 47 ( Altparker ), Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. -, BVerfGE 43, 291 ( Numerus clausus II ), Beschluss vom 22. Juni 1977 - 1 BvL 23/75 -, BVerfGE 45, 393 ( Parallelstudium ), Beschluss vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 967/78 -, BVerfGE 54, 173 ( Kapazität/Lehrdeputat ), Beschluss vom 3. November 1981 - 1 BvR 632/80 u.a.-, BVerfGE 59, 1 ( Altwarter ), Beschluss vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 802/78 u.a. -, BVerfGE 59, 172 ( Teilstudienplatz ), Beschluss vom 3. November 1981 - 1 BvR 900/78 -, BVerfGE 62, 117 ( Zweitstudium) , Beschluss vom 8. Februar 1984 - 1 BvR 580/83 -, BVerfGE 66, 155 ( Kapazitätsreduzierung ), Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 1 BvR 393/85 -, BVerfGE 85, 36 ( Kapazitätsberechnung ), Beschluss vom 9. März 1992 - 1 BvR 413/85 -, juris ( Kapazität/Kontrolldichte ). - BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in …
Dahinter steht der Gedanke, dass Zweitstudien zwar möglich sein sollen, im Hinblick auf die angemessene Verteilung von Lebenschancen aber stärker begrenzt werden dürfen als Erststudien (vgl. BVerfGE 43, 291 [364 f.]; - 62, 117 [147]).Das Grundrecht der Berufsfreiheit ermöglicht auch die Ausbildung zu einem weiteren Beruf und somit auch die Aufnahme eines Zweitstudiums (vgl. BVerfGE 43, 291 [363]; - 62, 117 [146]).
Grundsätzlich ist es gerechtfertigt, Zweitstudienbewerbern weitergehende Beschränkungen und Belastungen aufzuerlegen, als sie für Erststudienbewerber gelten; denn sie hatten durch ihr Erststudium bereits Anteil an den nur begrenzt vorhandenen Ausbildungsressourcen und an der Verteilung der Berufschancen (vgl. BVerfGE 43, 291 [364 f.]; - 62, 117 [147]).
- BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 …
Auch eine Rechtsnorm, deren Wortlaut mehrere inhaltlich abgrenzbare, textlich aber nicht isolierbare Regelungen umfasst, erklärt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur hinsichtlich des verfassungswidrigen Norminhalts für nichtig, ohne dabei den Normtext zu verändern (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 62, 117; 107, 104 ). - BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 100.82
Zulassung zu einem Medizinstudium - Zweitstudium - Pharmazie - Pharmakologe - …
Er falle daher in den Personenkreis, für den nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - (BVerfGE 62, 117) das Auswahlkriterium der sinnvollen Ergänzung nicht gelte.Mit dieser Begründung steht das Berufungsurteil in Widerspruch zur Rechtslage, wie sie sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - (BVerfGE 62, 117) ergibt.
Es berücksichtigt nicht, daß Angaben zum Vertrauensschutz im Bewerbungsverfahren rechtlich wirkungslos bleiben mußten, solange die Beklagte als gesetzesgebundene Behörde gehalten war, die Normativregelungen des geltenden Vergaberechts zu respektieren, und daß die Beklagte erst aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (Entscheidungsformel in BGBl. 1983 I S. 4-6) solche Bewerber von den geltenden Bestimmungen über eine sinnvolle Ergänzung des Erststudiums ausnehmen durfte, die dieses bis zum Wintersemester 1974/75 im Vertrauen auf die damals bestehende Möglichkeit zu einem solchen Zweitstudium begonnen hatten (BVerfGE 62, 117 [168]).
Diese Argumentation läßt außer acht, daß ein Studienbewerber in der vom Kläger behaupteten Lage durch die vergaberechtlichen Einschränkungen eines Zweitstudiums sehr wohl vor eine Dispositionsentscheidung gestellt war, die in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht für den Studienbewerber hinter derjenigen der Park- und Fachhochschulstudenten, die das Bundesverfassungsgericht für schutzwürdig erachtet hat (BVerfGE 43, 291 [391]; 62, 117 [162 f.]), nicht wesentlich zurücksteht.
Allerdings unterliegt er in Anbetracht der Knappheit von Studienplätzen in harten Numerus-Clausus-Fächern einem eigenen Prüfungsmaßstab, der den Normgeber verpflichtet, sich unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen (BVerfGE 62, 117 [148]).
- BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 28.82
Vergabe eines Studienplatzes im Studiengang Medizin - Beschränkung der Zulassung …
Gegen die Anwendung des Zulassungskriteriums der sinnvollen Ergänzung auch auf Studienbewerber, die erst aufgrund eines Fachhochschulstudiums die Berechtigung zum Zugang zu einer wissenschaftlichen Hochschule erlangt haben, bestehen aus Gründen der verfassungsrechtlich verbürgten Berufsausbildungsfreiheit keine durchgreifenden Bedenken, sofern der Begriff der sinnvollen Ergänzung nicht in dem unverhältnismäßig engen Sinne verstanden wird, in dem ihn die Verordnungsgeber der Länder in § 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 der bundeseinheitlich ergangenen Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrag es über die Vergabe von Studienplätzen - Vergabeverordnung 1977 - näher festgelegt haben (BVerfGE 62, 117 [157]).Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - (BVerfGE 62, 117), dem neben weiteren Verfahren eine Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen einen - seinen Antrag auf Zulassung zum Medizinstudium nach den Rechtsverhältnissen des Sommersemesters 1978 - zurückweisenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts zugrunde lag, die Voraussetzungen für eine Zweitstudienzulassung wegen sinnvoller Ergänzung verneint (…a.a.O. S. 162).
Sie berücksichtigt nicht, daß Angaben zum Vertrauensschutz im Bewerbungsverfahren rechtlich wirkungslos bleiben mußten, solange die Beklagte als gesetzesgebundene Behörde gehalten war, die Zweitstudienregelung des Hochschulrahmengesetzes zu respektieren und daß sie erst aufgrund der mit Gesetzeskraft ausgestatteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (Entscheidungsformel in BGBl. 1983 I S. 46) solche Bewerber von dem Erfordernis der sinnvollen Ergänzung des Erststudiums auszunehmen hatte, die dieses bis einschließlich Wintersemester 1974/75 im Vertrauen auf die damals bestehende Möglichkeit zu einem solchen Zweitstudium begonnen haben (BVerfGE 62, 117 [168]).
Das Zulassungsbegehren des Klägers wäre in Anbetracht der nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts (mindestens) bis zum Sommersemester 1980 nicht voll ausgenutzten Quote für Zweitstudienplätze (vgl. BVerfGE 62, 117 [125]) begründet, wenn der Kläger schon zu Beginn seines Fachhochschulstudiums ein Medizinstudium angestrebt und mit dieser Möglichkeit auch gerechnet hätte, nachdem in dem Länderabkommen zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens vom 31. Oktober 1968 der Erlaß landesrechtlicher Regelungen über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch erfolgreichen Abschluß eines Fachhochschulstudiums vereinbart worden war (vgl. BVerfGE 62, 117 [167]).
Den Nachweis von Anhaltspunkten dafür, daß ein Zweitstudienbewerber vertraut hat, läßt das Bundesverfassungsgericht für den Regelfall genügen (BVerfGE 62, 117 [166]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1984 - 16 A 556/84
Vertrauensschutz; Zweitstudium; Studium; Zweitstudienbewerber; Fachhochschule; …
Mit dieser Regelung haben die Normgeber der Vergabeverordnung in unbedenklicher Weise den ihnen vom BVerfG (BVerfGE 62, 117 [hier: V (598) 132 a-d]) erteilten Auftrag erfüllt, den Kreis der aus Gründen des Vertrauensschutzes zu begünstigenden Bewerber abzugrenzen.Andererseits wird, auch soweit man die Fassung als weit ansieht, weder das Normprogramm einer Abgrenzung der Vertrauensschutzfälle thematisch verlassen Ä auch nicht durch die Einbeziehung zumindest ähnlich gelagerter Fälle der vorliegenden Art Ä, noch werden die Anforderungen unterschritten, die in der Zweitstudienentscheidung des BVerfG [BVerfGE 62, 117, hier: V (598) 132 a-d] dafür aufgestellt sind.
Diese Entscheidung läßt Anhaltspunkte dafür genügen, daß einerseits auf die Möglichkeit »eines Weiterstudiums« nach Abschluß der Fachhochschulausbildung vertraut worden ist (BVerfGE 62, 117 [165] a. E,), andererseits in Kenntnis der späteren Regelung andere, für »das angestrebte Weiterstudium« günstigere Dispositionen getroffen worden waren (BVerfGE 62, 117 [165 f.]).
Auch soweit in der Zweitstudienentscheidung wiederholt von einem »medizinischen Zweitstudium« die Rede ist (vgl. BVerfGE 62, 117 , L 1 u. 3), läßt sich daraus zugunsten der Auffassung der Bekl. nichts herleiten.
Es handelt sich ersichtlich nicht um eine sprachliche Umschreibung des Begriffs »Medizinstudium«, sondern vielmehr um eine Begriffsbildung, die der Abgrenzung der vorgenommenen verfassungsgerichtlichen Überprüfung entspricht, also die Gesamtheit der besonders überlaufenen medizinischen Studiengänge meint (vgl. insbes. BVerfGE 62, 117 Ls. 1 u. S. 144 f.).
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2014 - 6z K 4465/13
Humanmedizin, Zweitstudium, Vergabekriterien, Wartezeit, Punktevergabe, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 13 B 269/09
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Zweitstudium, Hochschulzugangsberechtigung, Fachhochschule
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2015 - 13 C 7/15
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - 13 B 1614/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum …
- OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 300/11
Normenkontrolle im Bereich der Hochschulzulassung im Saarland
- VG Minden, 26.03.2007 - 9 K 3614/06
Studiengebühren für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig Gericht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2009 - 13 B 858/09
Zulassung zu einem Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang …
- OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 308/11
Vorläufige Außervollzugssetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20) § 23 S …
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Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20. …
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Zulassung zum Studium der Tiermedizin im Wege des Eilrechtsschutzverfahrens; …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3656/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - 5 S 59.22
Humboldt-Universität zu Berlin - innerkapazitäre Bewerbung - Zweitstudium - …
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- BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R
Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete …
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 9 S 1840/05
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- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 10.00
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- BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
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- VG Minden, 14.07.2005 - 9 K 50/05
Studiengebühren für das Zweitstudium rechtmäßig
- VG Gelsenkirchen, 24.08.2016 - 6z K 3976/15
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- VG Minden, 14.07.2005 - 9 K 544/05
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Ermächtigung für die Erhebung von Zweitstudiengebühren; Geltung der Verordnung …
- BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 69/81
Tarifvertrag Textsysteme
- VG Gelsenkirchen, 24.11.2015 - 6 L 2132/15
Zweitstudium; Physiotherapie; besondere berufliche Gründe
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592
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- VG Osnabrück, 10.12.2013 - 1 A 77/13
Verstoß einer notenabhängigen Zugangsvoraussetzung zu lehramtsbezogenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2012 - 13 A 720/12
Zulässigkeit einer Beschränkung der Zulassung zu einem Zweitstudium auf eine …
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 11.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2010 - 13 B 1481/10
Ausschluss vom Bewerbungsverfahren auf einen Studienplatz der Humanmedizin wegen …
- BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 16.01
Voraussetzungen an ein in die Gesetzgebungskompetenz eines anderen Landes …
- VGH Bayern, 02.09.2013 - 7 CE 13.1084
LMU München; Masterstudiengang Economics; Eignungsvoraussetzung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - 13 B 1223/12
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes im …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3695/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - 13 A 1090/11
Anspruch auf gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 13 A 1078/14
Prüfung des Vorliegens eines Zweitstudiums
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3659/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 115/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 116/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 117/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 118/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 120/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 123/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20
Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - 13 B 1208/12
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin als Zweitstudium
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 122/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 124/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 125/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 230/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 231/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 243/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 261/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 393/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 121/00
- BVerwG, 22.07.2013 - 6 BN 2.13
Ausschluss eines Zweitstudienbewerbers von der gerichtlich angeordneten Vergabe …
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 241/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 119/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 13 B 1808/09
Zulässigkeit einer generalisierenden Betrachtungsweise i.R.d. Festlegung der …
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 225/00
- VG Köln, 14.03.2005 - 6 K 1740/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Studiengebühr i.H.v. 650,- EUR für ein …
- VG Mainz, 15.09.2016 - 3 L 734/16
Aufnahme eines Zweitstudiums nicht immer möglich
- VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
Besondere Eignung; Lehramt; lehramtsbezogen; Master; Masterstudiengang; …
- VG Braunschweig, 06.01.2004 - 6 A 252/03
Ein gleichzeitig betriebenes Zweitstudium, das für den angestrebten …
- VG Osnabrück, 24.04.2012 - 1 C 7/12
Zugangsvoraussetzung "besondere Eignung" für lehramtsbezogene Masterstudiengänge; …
- BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 133.83
Hochschulrecht - Hochschulzulassungsrecht - Zweitstudium - Anderer Berufsweg - …
- VG Hamburg, 02.11.2009 - 20 E 2406/09
Zugangsvoraussetzungen für Konsekutiven Master - Erfordernis einer gesetzlichen …
- VG Hannover, 02.05.2003 - 6 B 1526/03
Atypischer Sachverhalt; Aufschubinteresse; Benutzungsgebühr; …
- OVG Hamburg, 15.05.1995 - Bs III 322/94
Zulassung zum Doppelstudium (Human- und Zahnmedizin)
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 7 S 3094/93
Ausbildungsförderung: keine fachliche Weiterführung der gehobenen …
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2022 - 3 L 2224/22
- VG Gelsenkirchen, 23.04.2012 - 6z L 420/12
Härtefall
- VG München, 19.12.2005 - M 3 E L 05.20578
- VG Minden, 03.06.2014 - 10 L 170/14
Zuteilung eines Zweitstudienplatzes im Studienfach des Kombi-Bachelors für das …
- VG Gelsenkirchen, 31.08.2012 - 6z K 1144/12
Auswahl in der Wartezeitqote; kein Studienplatz an dem gewünschten Studienort
- VG Gelsenkirchen, 16.11.2021 - 6z L 1283/21
Studium, Medizin, Zweitstudium
- VG Saarlouis, 06.10.2016 - 1 L 1481/16
Eingeschränkter Zugang zum Medizinstudium für Bewerber, die das 55. Lebensjahr …
- VG Gelsenkirchen, 11.04.2012 - 6z L 252/12
Verteilung der ausgewähltenBewerber auf die Studienorte
- VG Gelsenkirchen, 06.10.2011 - 6z L 900/11
Ortsantrag, Sozialkriterien, Betriebsratsmitglied, Ausschlussfrist
- VG Gelsenkirchen, 05.07.2011 - 6z K 4088/10
Zweitstudium, Jurastudium, Note des ersten Staatsexamens, Vergleichbarkeit
- VG Gelsenkirchen, 12.10.2010 - 6z L 932/10
Englische Hochschulzugangsberechtigung, Stichtagsregelung
- BVerwG, 12.12.1983 - 7 C 53.82
Zulassung zum Studium der Medizin - Zweitstudienvoraussetzung der sinnvollen …
- VG Gelsenkirchen, 13.11.2012 - 6z L 1092/12
Hochschulzugangsberechtigung
- VG Gelsenkirchen, 05.07.2011 - 6z K 3723/10
Beglaubigte Kopie, Ausschlussfrist
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2011 - 6z K 3981/10
Ausschluss vom Vergabeverfahren, Verfristung